Worauf wir uns grundsätzlich einigen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Gästeführungen und sonstigen touristischen Angebote ist der Kleinunternehmer Christoph Weber „Leipzig mal Anders“, Chemnitzer
Straße 2 in 04289 Leipzig, im Weiteren LMA genannt.

1. Vertragspartner
Vertragspartner für zustande kommende Führungen und sonstige touristische Leistungen ist immer derjenige, der die Tour verbindlich gebucht und diese Buchung schriftlich bestätigt hat. Dieser Vertragspartner hat LMA seine Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Möchte er dies nicht, muss er einen Stellvertreter benennen.
Der Vertragspartner wird im Weiteren „Der Gast“ genannt.

2. Leistungsumfang
LMA bietet Gästeführungen in Leipzig ein, sowie Planung, Organisation, Konzeption und Umsetzung weiterer touristischer Programme, welche z.T. von Drittunternehmen übernommen/ausgeführt werden, exklusive der Bereiche der Hotellerie und An- und Abfahrten.

3. Vertragsabschluss/Ablauf
Interssiert sich ein Gast für eine Tour oder eine andere touristische Leistung, kann er diese bei LMA anfragen und sich beraten lassen. Es wird daraufhin ein Angebot erstellt (Auflistung der Leistung, Prüfung der Verfügbarkeiten von Gästeführern und ggf. Drittanbietern, Preiskalkulation etc.), dem der Gast zustimmen kann. Wird das Angebot nicht innerhalb einer Woche ab Erhalt bestätigt, verfällt das Angebot. Wird das Angebot fristgerecht bestätigt, ist der Vertrag damit geschlossen.

4. Bezahlung
Die Bezahlung der Leistungen sind bar vor Ort beim Gästeführer gegen Quittung möglich, via PayPal oder per Rechnungslegung.
Für die Rechnungslegung werden je Rechnung 2,00 EUR fällig. Die Rechnung ist ab Rechnungsstellung bzw. ab dem Datum der Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen zu
begleichen, anerdernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schuldnerverzug. Pro anfallender Mahnung fallen 2,00 EUR an. Beträgt der Gesamtrechnungsbetrag mehr als 250 behält sich LMA vor, 50% der Kosten als Anzahlung bei Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Wird diese Anzahlung nach einmaliger Mahnung nicht fristgemäß geleistet, behält dich LMA den Rücktritt vom Vertrag vor.

5. Gruppengröße
Eine Gruppe umfasst max. 25 Personen, ab der 26. Person wird die Gruppe geteilt, sodass ein weiterer Gästeführer eingesetzt wird. Im Einzelfall und auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann eine Gruppe bis zu 30 Personen umfassen, in dem Fall werden aber 10 EUR extra für den Gästeführer berechnet. Bei Rundfahrten gilt dies nicht. Hier ist die Gruppengröße durch die Größe des gebuchten Busses bestimmt (es kommt immer 1 Gästeführer auf je einen Bus). Reist die Gruppe im eigenen Bus an, so kann dieser für Rundfahrten genutzt werden. Zu beachten ist hierbei, dass mit dem eigenen Bus ein Fahrer gestellt werden muss (der selbstständig auf seine Lenkzeiten zu achten und sie ggf. mit
dem Gästeführer vor Ort abzusprechen hat) und dass der Bus ein Mikrofon sowie einen Platz für den Gästeführer mit Anschnallmöglichkeit bieten muss. Ist einer oder mehrere der Punkte nicht gegeben, kann über LMA ein Bus bei einem lokalen Anbieter gemietet werden.

6. Drittanbieter
Werden Leistungen von Drittanbietern in Anspruch genommen, übernimmt LMA keinerlei Haftung oder Gewährleistung für deren Leistungen und Leistungserfüllungen. Es gelten hier die jeweiligen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Anbieter. Diese Leistungen werden im Angebot gesondert gekennzeichnet.

7. Gästeführer
LMA arbeitet mit verschiedenen Gästeführern zusammen. Die von LMA engagierten Gästeführer stehen unter Honorarvertrag und werden zu den jeweiligen gesondert Touren beauftragt. Es handelt sich um fachkundige, erfahrene und qualifizierte Gästeführer jeden Alters. Wird ein bestimmter Gästeführer gewünscht, kann dies mitgeteilt werden und LMA bemüht sich, dem Wunsch zu entsprechen. Es besteht aber kein Anspruch auf bestimmte Personen.

8. Verweigerung/Abbruch der Tour/Leistung durch LMA/Gästeführer/Drittanbieter
Unter folgenden Umständen ist vor Ort eine Verweigerung oder ein Abbruch der gebuchten Leistung zu vollen Kosten durch LMA/den Gästeführer/den Drittanbieter statthaft und möglich:

  • Die Gruppe oder ein Teil von ihr kommt alkoholisiert
  • Es besteht Gefahr für Leib, Gesundheit und/oder das Eigentum Anderer
  • Die Gruppe, oder ein Teil davon, verhält sich grob ungebührlich, im Sinne von
    dauerhaften Störungen, Belästigungen oder Ähnlichem.

Tritt einer der o.g. Fälle ein, kann die Tour vor Ort abgebrochen oder ihr Beginn verweigert werden. Dem Gast entstehen die vollen vereinbarten Kosten.

9. Umbuchungen/Leistungsänderungen
Nach Vertragsschluss besteht für den Gast kein Anspruch auf eine Umbuchung. Sollte eine Umbuchung gewünscht/notwendig werden, wird sich LMA bemühen, dem Wunsch zu entsprechen, behält sich aber ein Umbuchungsentgelt vor, welches je nach Aufwand zwischen 10 EUR und 25 EUR liegen kann.

10. Stonierungen
Werden Stornierungen notwendig, gelten folgende Staffelungen der Kosten:

  • Zeit bis zum Beginn der Führung >48 Stunden: keine Kosten.
  • Zeit bis zum Beginn der Führung <48 Stunden: 50% der verienbarten Kosten.
  • Zeit bis zum Beginn der Führung < 24 Stunden: 100% der vereinbarten Kosten.

Ausgenommen sind hier kurzfristige Stornierungen, die aufgrund sich kurzfristig geänderter Gesetze von Bund und Ländern bezüglich der Corona-Pandemie notwendig werden.
Ist eine kruzfristige Stornierung aufgrund von besonderen Umständen notwendig, die nachgewiesen werden können, kann mit LMA vereinbart werden, dass nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die Dritte betreffen (Ausfallhonorar des Gästeführers, Leistungen von Drittanbietern etc.). Besondere Umstände können sein:

  • Todesfall
  • Höhere Gewalt durch Witterungen (Sturmschäden, Gruppe wird an der Anreise gehindert)
  • Erkrankung der mit der Führung beschenkten Person etc.

KEINE besonderen Umstände sind zum Beispiel:

  • vergessen zu stornieren
  • keine Lust mehr / sich kurzfristig für einen anderen Anbieter entschieden
  • Nicht-Antreten der bei LMA gebuchten Leistung durch Verzug vorheriger
  • Programmpunkte
  • Gruppe ist zu erschöpft vom Vortag etc.
  • Es sieht nach Regen aus

Bei Inanspruchnahme von Leistungen von Drittanbietern gelten entsprechend deren Stornierungsbedingungen. Bereits verauslagte Kosten gegenüber Dritten (Tickets, Reservierungskosten etc.) werden dem Gast zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Touren finden bei jedem Wetter statt. Witterungsbedingt, oder aufgrund äußerer Umstände (Demonstrationen, Baumaßnahmen, Großveranstaltungen etc.) können sich allerdings einzelne Abläufe/Routen oder die Reihenfolge von Programmpunkten ggf. auch kurzfristig
ändern. Dies geschieht in Absprache mit dem Gast und es wird sich um adäquate Lösungen bemüht.

11. Haftung
LMA Übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände und es besteht während der Touren/Leistungen ausschließlich der eigene Versicherungsschutz des Gastes/der Gruppe und/oder ggf. über die Drittanbieter. Der Gästeführer gibt ggf. Hinweise, doch der Gast/die Gruppe ist selbstständig für die Wahrung geltenden Rechts (wie der Straßenverkehrsordnung etc.) verantwortlich. Über LMA besteht kein Versicherungsschutz.

12. Datenschutz
LMA versichert, die aufgenommenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Organisation des gewünschten Programmes zu verwenden und nur solche Daten an Dritte weiterzugeben, die in direktem Zusammenhang mit dem Programm zwingend notwendig sind (Name/Telefonnummer an Gästeführer; Name an Drittanbieter etc.). Die Daten werden bei LMA in einer internen Datenbank erfasst, die ausschließlich zur Organisation genutzt wird und nicht für Dritte einsehbar oder zugänglich ist. Die Daten des Gastes werden
nicht zu Werbezwecken genutzt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

13. Vertragssprache / Rechtswahl / Gerichtsstand / Erreichbarkeit
Die Vertragssprache ist deutsch. Auf das Vertragsverhältnis zwischen LMA und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist Leipzig. Der Gast kann LMA nur an dessen Sitz (siehe Punkt 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) verklagen.
Der Gast oder sein Vertreter vor Ort muss für eventuell notwendige kurzfristige Änderungerungen telefonisch mobil erreichbar sein.

14. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 27.02.2022 inkraft und sind bis auf Weiteres gültig.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.